Antrag zu Altkennzeichen im LK Osnabrück durch Matthias Pietsch gestellt

Am 04.01.2018 stellte unser Kreistagsmitglied Matthias Pietsch im Rahmen seines freien Mandates folgenden Antrag an den Kreistag:

Sehr geehrter Herr Landrat,
als Mitglied des Kreistages stelle ich den Antrag, der Kreistag möge bei der kommenden Sitzung am 12.03.2018 folgendes beschließen:

Der Landrat wird beauftragt, beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung den Antrag zu stellen, wonach für den Landkreis Osnabrück neben dem aktuel-len Fahrzeugkennzeichen OS auch die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als „auslaufend“ be-stimmten Kennzeichen MEL, WTL und BSB wieder ausgegeben werden dürfen.

Begründung:
Es gibt keinen ausreichenden Sachgrund, den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Osnabrück die vom Gesetzgeber im Zuge der Kennzeichenliberalisierung 2012 zugestandene Wahlfreiheit bei den Kfz-Unterscheidungskennzeichen zu verwehren. Alle bisher vorgetragenen Gegenargumente sind entweder widerlegt oder können im Zuge der Abwä-gung gegenüber dem hohen Gut des Selbstbestimmungsrechtes der mündigen Bürgerinnen und Bür-ger nicht bestehen.

Dies sind im Einzelnen:

Softwareumstellung
Die Behauptung, dass die erforderliche Umstellung der in den Zulassungsstellen verwendeten Soft-ware „sehr teuer“ sei (LK-Pressesprecher Riepenhoff, Meller Kreisblatt vom 19.05.2017), ist wider-legt.
Selbstverständlich kann die verwendete Software „OK-Vorfahrt“ auch die Altkennzeichen verwalten (siehe Antwort Landrat Dr. Lübbersmann vom 13.10.2017 auf die entsprechende Anfrage der UWG), wie sie es bei den noch vorhandenen Bestandskennzeichen ja bereits leistet.

Bürokratieaufwand
Es ist unbedingt als bürgernah einzustufen, dass der Landkreis Osnabrück 11 Zulassungsstandorte be-treibt und dass dort sämtliche Zulassungsleistungen im Zuge der örtlichen Freizügigkeit der Bürgerin-nen und Bürger in Anspruch genommen werden können. Angesichts dieses komplexen Systems ist eine Steigerung des Verwaltungsaufwandes bei der Wiedereinführung von Altkennzeichen durchaus möglich.
Fraglich ist jedoch, ob es erforderlich ist, an sämtlichen Standorten zwingend auch alle vier Altkenn-zeichen anbieten zu müssen, zumal in aller Regel nur Einwohner der betreffenden Landkreisregion an den jeweiligen Kennzeichen Interesse haben dürften.

Vertragstreue
Das Prinzip der Vertragstreue („pacta sunt servanda“ – vgl. Antwort Landrat Dr. Lübbersmann vom 13.10.2017 auf die entsprechende Anfrage der UWG) wird keinesfalls in Zweifel gestellt. Danach war die Aufgabenübertragung für die Fahrzeugzulassung an die Stadt Melle verknüpft an das Fortbeste-hen des Unterscheidungskennzeichens OS. Gleichwohl haben sich seit dem angesprochenen Vertragsabschluss des Landkreises Osnabrück mit der Stadt Melle aus dem Jahr 2002 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterscheidungs-kennzeichen im Jahr 2012 erheblich verändert. In dem Vertrag sieht ein entsprechender Passus aus-drücklich Ergänzungsbestimmungen bei geänderten Voraussetzungen vor. Eine einvernehmliche Vertragsänderung wird nun von einer der beiden Vertragsparteien angestrebt. Der Rat der Stadt Melle hat dazu am 20.06.2017 einhellig für die Wiedereinführung des Altkennzei-chens gestimmt. Dieses Votum aller Ratsmitglieder aller Fraktionen der größten Stadt des Landkrei-ses sollte Beachtung finden.

Marke „Osnabrücker Land“
Ein regelmäßig vorgebrachtes Argument gegen die Wiedereinführung der Altkennzeichen ist die ver-meintliche Entwertung der „Marke Osnabrücker Land“. Zweifellos dienen Fahrzeugkennzeichen dem Bekanntheits- und Imagezuwachs einer Region. Hier dürfte es jedoch zuallererst die Stadt Osnabrück sein und nicht der Landkreis, die von einem aus-wärtigen Betrachter mit dem Kennzeichen OS assoziiert wird. Aus Marketinggesichtspunkten müss-ten folglich gerade die betreffenden Landkreiskommunen und damit der Landkreis von einem Image-gewinn durch die Altkennzeichen profitieren. Paradox ist zudem, wenn einerseits seitens der Landkreisverwaltung für das OS-Kennzeichen das Marketingpotenzial hervorgehoben wird, bei den Altkennzeichen jedoch gefragt wird, warum Identi-fikation ausgerechnet über ein Fahrzeugkennzeichen erfolgen müsse.

Bürgerwille
Auch wird in Diskussionen die Aussagekraft eindeutiger Ergebnisse von Befragungen, die sich für die Wiedereinführung von Altkennzeichen aussprechen, wegen ihrer geringen Teilnehmerzahl in Zweifel gezogen.
Dazu ist anzumerken, dass die Resultate dennoch ziemlich genau die Erkenntnisse der Umfrage der Heilbronner Initiative Kennzeichenliberalisierung widerspiegeln, die maßgeblich für die Änderung der Rechtslage im Jahr 2012 war: Von 50.000 befragten Bürgerinnen und Bürgern in 200 Städten haben dabei 72% für die Wiedereinführung der Altkennzeichen gestimmt, 13 % waren dagegen und dem Rest war es egal.

Aus Respekt vor der eindeutigen demokratischen Entscheidung des Meller Stadtrates, aus Achtung vor dem klaren Wunsch der Bürgerinnen und Bürger und zur Vermeidung von weiterer Politikver-drossenheit bitte ich somit um Zustimmung zu dem oben gestellten Antrag.
Mit freundlichen Grüßen

Matthias Pietsch