Arroganz der Macht

Änderung der Kommunalverfassung durch CDU und SPD im Niedersächsischen Landtag

Nun bekommen es die kleinen Gruppierungen in den konstituierenden Sitzungen zu spüren, was der Beschluss der „Großen Koalition“ (SPD und CDU) zur Änderung des §71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bedeutet:

Bei der Besetzung der Ausschüsse nach dem fast überall abgeschafften, nur jetzt in Niedersachsen erneut eingeführten d’Hondt-Verfahren werden die großen Parteien bzw. Gruppen bevorzugt, die kleinen benachteiligt.

Wie sich das auswirkt, zeigt ein Beispiel aus Melle (siehe Grafik). Hier umfasst der Stadtrat 40 Personen, im Verwaltungsausschuss sind 10 Sitze zu besetzen.

Rein rechnerisch hätte eine Gruppierung aus 21 Personen (hier „Rot/Grün/Rot“) den Anspruch auf 5,25 Sitze, eine andere Fraktion aus 3 Personen (hier „Gelb“) hätte den Anspruch auf 0,75 Sitze.

Nach Hare-Niemeyer hätte wegen der höheren Nachkommazahl (0,75) „Gelb“ einen Sitz erhalten und zwischen „Schwarz“ und „Magenta“ wäre wegen der gleichen Nachkommazahl (0,5) um einen Sitz gelost worden.

Jetzt nach d’Hondt fällt der Gruppe „Rot/Grün/Rot“ ein sechster Sitz zu, obwohl sie zu ihren 5 ganzen „Tortenstücken“ nur den Anspruch auf ein Viertel „Tortenstück“ gehabt hätten, während die „Gelben“, die immer hin ein Dreiviertel „Tortenstück“ hätten bekommen sollen, ebenso leer ausgehen wie „Magenta“.

Ob das d’Hondt-Verfahren dadurch nun die Stimmenverhältnisse besser widerspiegelt, mag jeder selbst beurteilen.

Fakt ist auf jeden Fall, dass den ohnehin starken Gruppen und Fraktionen mehr Sitze zugesprochen werden, als es ihrem prozentualen Anteil entspricht. Die Meinungsvielfalt wird eingeschränkt, kleine Gruppierungen auf Statistenrollen reduziert.

Ein solches Gesetz nach der Kommunalwahl unter Kenntnis der Wahlergebnisse und bei den Verlusten der großen Parteien noch schnell zu beschließen, ist ohnehin fragwürdig.

Und die einzige Begründung für die Wiedereinführung von d‘Hondt, „der Meinungs- und Mehrheitsbildungsprozess würde vereinfacht“, ist komplette Makulatur, denn die kleinen Fraktionen erhalten sogenannte Grundmandate in den Ausschüssen. Das führt dazu, dass die Ausschüsse größer werden, z. B. kommen in Melle im Verwaltungsausschuss zu den 10 stimmberechtigten Personen zwei Grundmandate hinzu.

Und die „Kleinen“ werden auf jeden Fall mitreden!