Kreistags-Sitzung am Montag, 29. September

Die „Lüttis“ in Bramsche und Melle, der Termin für die nächste Landrats- und Kreiswahl: Das sind zwei der 36 Tagesordnungspunkte der Kreistagssitzung am 29. September. Wegen der angelaufenen Kreishaussanierung findet sie im Freizeitland Hasbergen statt. Hier ein kurzer Vorbericht der UWG-Kreistagsfraktion.

Zeit und Ort: Die Kreistagssitzung findet am Montag, 29. September 2025, um 15 Uhr statt. Vor Ort zu verfolgen im Freizeitland Hasbergen (Osnabrücker Str. 49, 49205 Hasbergen). Tagesordnung unter: Bürgerinformationssystem https://kis.lkos.de/bi/to010_r.asp?SILFDNR=1385

In Bramsche und Melle werden die Lüttis weiterhin fahren – wenn der Kreistag der entsprechenden Vereinbarung zustimmt. In der CDU-geführten Samtgemeinde Bersenbrück kommt dagegen zum Jahresende das Aus. Dort war man nicht an einer Vereinbarung, wie es sie für Melle und Bramsche gibt, interessiert. Quelle und ©: Landkreis Osnabrück

Viel Raum nimmt der Themenkomplex Verkehr ein. Es geht auch um den „Lütti“.

Um den Verkehr, und da vor allem den öffentlichen Nahverkehr, geht es gleich bei mehreren Tagesordnungspunkten. Themen sind da z.B.: der Entwurf des 5. Nahverkehrsplans, der aktuelle Stand zum Radverkehrskonzept sowie ein Antrag auf kostenneutrale Verlängerung des MOIN+ Projekts. Zudem geht es um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Weiterbetrieb der Lüttis in Bramsche und Melle. Anders als dort, scheint in der Samtgemeinde Bersenbrück keinerlei Interesse daran zu bestehen, dass der Lütti-Verkehr über das Ende dieses Jahres hinaus aufrechterhalten wird. Dabei hatte Samtgemeindebürgermeister Michael Wernke (CDU) zum Start des Rufbus-Angebots noch verlauten lassen: „Besonders für den ländlichen Raum in der Samtgemeinde Bersenbrück mit nur geringem öffentlichen Personennahverkehr wird der Lütti eine gute Alternative sein.“

Fast alles komplett versiegelt – das ist ein häufiges Bild in Kommunen des Landkreises Osnabrück und auch bei kreiseigenen Liegenschaften. Es gibt kaum mehr offene Bodenflächen, in denen Wasser versickern kann. Quelle und ©: rm

Entsiegelung: Eine Antrags-Initiative der Gruppe SPD/UWG.

Grundwasserspiegel sinken, Böden trocknen aus, Flüsse führen weniger Wasser: Weil das lebenswichtige Wasser zunehmend knapper wird, haben wir als Gruppe SPD/UWG das Thema Entsiegelung auf die Tagesordnung gesetzt. Warum? Mehr dazu hier: https://uwg-lkos.de/entsiegelung-weil-wasser-immer-knapper-wird/

Tatkräftiger Einsatz für mehr Grün: In seinen Jahren als Bürgermeister von Ankum rückte Detert Brummer-Bange, jetzt Vorsitzender des UWG-Kreistagsfraktion, auch schon mal mit eigenen Gerät an, um, wie vom Rat beschlossen, gemeindeeigene Flächen durch mehr Grün ökologisch aufzuwerten. Hier 2019 beim Anlegen eines Blühstreifens. Quelle und ©: rm

Welche Bedeutung dem Thema Entsiegelung zukommt, ist auch einer Stellungnahme der Verwaltung zur Klimafolgenanpassung/Extremwetterresilienz zu entnehmen. Darin heißt es: „Das Gebäudemanagement des Landkreises Osnabrück ist in vielfältiger Form herausgefordert, die kreiseigenen Liegenschaften gegen Folgen des Klimawandels – wie Starkregen, Hitzeperioden, Stürme oder Überschwemmungen – zu schützen“. Zu den vordringlichen Aufgaben, die da gennant werden, gehört auch die „ökologische Gestaltung der Umgebung (Begrünung, Entsiegelung, Regenwassermanagement).

Anna Kebschull, hier bei der Überreichung der Ernennungsurkunde an Herbert Kempe, den bisherigen und nunmehr erneut ernannten Leiter des Brandschutzabschnitt Nord des Landkreises Osnabrück. Quelle und ©: Kreisfeuerwehr Osnabrück, Landkreis Osnabrück.

Landrat, Kreiswahl: Gewählt werden soll am 13. September 2026.

Wie dem Bersenbrücker Kreisblatt zu entnehmen war, will Landrätin Anna Kebschull bei der nächsten Landratswahl erneut kandidieren. Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistag wird am 13. September nächsten Jahres gewählt. Die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats findet zeitgleich mit der Kreiswahl statt. Eine eventuell notwendige Stichwahl soll am Sonntag, den 27. September 2026, stattfinden.

Erstmalig eine 8-jährige Amtszeit.

Für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Jahr 2026 gilt erstmalig die seit Februar 2025 geltende Regelung, nach der die Amtszeit grundsätzlich acht Jahre beträgt (§ 80 Abs. 1 S.  2 NKomVG). Somit dauert die Amtszeit der gewählten Landrätin bzw. des gewählten Landrats bis zum 31. Oktober 2034. Durch die Regelung wird die Amtszeit von der Dauer der Wahlperiode der Abgeordneten der Vertretungen (5 Jahre) entkoppelt.