Bericht von der Kreistagssitzung des Landkreises Osnabrück vom 22.03.2021 Teil 3 – Notarztversorgung

Rede des UWG Kreistagsabgeordneten Detert Brummer-Bange (Ankum) zum CDU-Antrag „Notarztversorgung im Landkreis Osnabrück“:

Grundsätzlich können wir festhalten, dass wir ALLE die bestmögliche notärztliche Versorgung für alle Bürger/innen im Landkreis haben wollen. Daher ist das Thema Rettungswesen schon seit vielen Jahren intensiv auf der Tagesordnung des Ausschusses Feuerschutz, Ordnung und Integration. Zudem gibt es hierfür zusätzlich noch einen Arbeitskreis der Fachpolitiker aller Fraktionen mit der Verwaltung. Bisher haben wir dieses Thema sachlich diskutiert.

So gab es erst vor ein paar Wochen das Gespräch mit Herrn Dr. Atzeni (ärztlicher Leiter der Notarztversorgung) und des Vereins „Arbeitsgemeinschaft für präklinische Notfallmedizin“ mit der Verwaltung und allen Fachpolitikern. Aus verschiedenen Gründen konnte dieses Gespräch erst jetzt geführt werden. Herrn Dr. Atzeni will ich an dieser Stelle danken, dass er es geschafft hat, gerade in Bramsche die Notarztversorgung deutlich zu verbessern.

In der Runde im Kreishaus haben wir alle zusammen konstruktiv diskutiert und Lösungsansätze entwickelt, die von der Verwaltung weiter vertieft wurden. Die Ergebnisse wurden wiederum der Runde vorgestellt und dann im Ausschuss beraten, worauf eine Beschlussempfehlung erfolgen sollte.

Nur zwei Tage nach dem Treffen mit Herrn Dr. Atzeni kam dann der Antrag der CDU, dessen Ergebnis nun weitere Überlegungen überflüssig macht. Nicht nur ich habe den Eindruck, dass in Wahlkampfzeiten hier ein Antrag für die Galerie gestellt wird. Gerade da wir auf einem sehr guten demokratischen Weg und bereits kurz vor der Lösung des Problems standen, ist dieser Antrag eigentlich nur Wahlkampfgetöse.

Drei Gefahren sehe ich auf den Landkreis zukommen:

  1. Die zusätzlichen Kosten für den 24/7 Notarztdienst von ca. 250.000, – Euro werden nicht von den Krankenkassen übernommen und werden künftig jedes Jahr den Haushalt des Landkreises zusätzlich belasten.
  2. Noch schlechter ist, dass die Krankenkassen sich in den Verhandlungen fragen könnten, wenn der Landkreis hierfür die zusätzlichen Kosten übernimmt, ob es nicht an anderen Standorten ebenso gemacht werden könnte.
    Um eine evtl. Überversorgung zu ermitteln können sie dann ein Gutachten in Auftrag geben und es besteht die berechtigte Gefahr, dass seitens der Krankenkassen Notarztstandorte auf die Streichliste kommen.
  3. Zusätzliche Kommunen im Landkreis könnten zudem auf die Idee kommen und evtl. durch extreme Berechnungen belegen, dass auch bei Ihnen ein Notarztsitz nötig wäre.
    Was ist dann?

Da sich gerade in Wahlkampfzeiten kaum einer dieser Forderung widersetzen kann, wird dieser populistische Antrag eine breite Mehrheit finden.