Die UWG informiert sich über die Situation der Großtagespflege in Ankum

Die Großtagespflegen im Landkreis Osnabrück haben in der Coronakrise auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Detert Brummer-Bange hat sich für die UWG Fraktion bei Yvonne Schröder im Nimmerland in Ankum informiert.

Zu Besuch bei Yvonne Schröder im Nimmerland in Ankum

Den gemeinsamen Angtrag der SPD/UWG Gruppe im Kreistag zu diesem Thema findet Ihr hier:

Antrag zur Vermeidung der Rückzahlungspflicht von Tagespflegegeld bei Ausfallzeiten aufgrund der Corona-Pandemie
Mit der Anpassung der Satzung und der Regelungen zur Tagespflege im Landkreis Osnabrück zum 1.1.2019 wurden auch die Ausfalltage bzw. die Weiterzahlungstage für Kindertagespflegepersonen aktualisiert. Demnach wird die Fortzahlung des Pflegegeldes an die Tagesmütter und -väter bis zu 36 Tage fortgeführt, falls die Kindertagespflege z.B. wegen Krankheit des Kindes oder der Tagespflegeperson, Urlaub der Eltern des Kindes oder Verhinderung der Tagespflegeperson nicht stattfindet.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat zur
Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit der Fachlichen Weisung
vom 13.03.2020 unter anderem den Betrieb erlaubnispflichtiger Kindertagespflege untersagt. Daher sollte die Tagespflegesatzung des Landkreises Osnabrück unter Berücksichtigung dieser Entwicklung wie folgt ergänzt werden:
„Unter Ausfalltage bzw. Weiterzahlungstage fallen Fehlzeiten nicht, die aufgrund höherer Gewalt, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, zustande kommen, wie zum Beispiel eine Betriebsuntersagung als Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes. Die 36 Tage bleiben davon unberücksichtigt.“
Damit wird sichergestellt, dass die Tagesmütter und –väter ihre Geldleistungen in bisherigem Umfang weiter erhalten, finanzielle Engpässe vermieden werden und sie auch nicht befürchten müssen, die gezahlten Geldleistungen später zurückzahlen zu müssen.
Viele Kindertagespflegepersonen sind in der jetzigen Situation sehr engagiert und halten über andere Wege Kontakt zu den Kindern, um die Beziehung aufrechtzuerhalten. Der Landkreis Osnabrück ist auf die wertvolle Arbeit der Tagespflegepersonen angewiesen und kann mit dieser entsprechenden Ergänzung ein Zeichen der Wertschätzung setzen. Die Herausnahme der Fehlzeiten aufgrund höherer Gewalt stellt eine gute Möglichkeit dar, die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Tagespflegepersonen und dem Landkreis Osnabrück zu stärken.