UWG Fraktion enttäuscht von Entscheidung zu Gewässerrandstreifen

Unter den Tagesordnungspunkten Ö15-Ö16 ging es bei der Kreistagssitzung am 30.09.2019 im Wesentlichen um das Thema Gewässerrandstreifen in Landschaftsschutzgebieten. Bei diesem kontrovers diskutierten Thema ging es von Beginn an darum, ob der Landkreis Osnabrück an öffentlichen Gewässern einen 5m oder 1m breiten Schutzstreifen erlässt. In diesem soll die Ausbringung von Pestiziden verboten werden. Die UWG Fraktion orientierte sich hier immer an der Verwaltungsvorlage von Beginn des Jahres. Hier wurde ein Schutzstreifen von 5m Breite gefordert.

Erfreut zeigt sich die UWG, dass auch die SPD zu dem Entschluss gekommen ist, dass ein 1 Meter breiter Gewässerrandstreifen für ausreichenden Gewässerschutz zu wenig ist. Bei der Kreistagssitzung am Montag vergangener Woche ist mit den Stimmen von CDU, CDW, FDP und AfD nun aber doch der 1m breite Gewässerrandstreifen beschlossen worden. UWG Kreistagsmitglied und Bio Landwirt Detert Brummer-Bange zeigte nach der Kreistagssitzung wenig Verständnis für dieses Vorgehen: „Diesen Beschluss gegen sämtliche Ratschläge von Naturschützern, Wissenschaftlern und großen Teilen der Bevölkerung durchzusetzen ist für mich unverständlich. Auch die Bundes- und Landesgesetzgebung bewegt sich in Richtung 5-10m breiten Schutzstreifens. Positiv bewerte ich aber den Beschluss des Kreistages möglichst viele Flächen an Gewässern zu erwerben, um hierdurch einen besseren Umweltschutz zu ermöglichen. Ich persönlich erhoffe mir, dass durch künftige Bundes- und Landesgesetzgebung ein 5 Meter breiter Gewässerrandstreife verpflichtend sein wird. Hierdurch würde auch dieser unsinnige Kreistagsbeschluss obsolet.“