Zensus-Hausbesuch: Muss ich mitmachen?

Derzeit und demnächst flattert vielen Bürgerinnen und Bürgern ein „Wichtiger amtlicher Termin“ ins Haus. Damit wird der Hausbesuch eines oder einer „Erhebungsbeauftragten“ angekündigt. Der Grund des Besuchs: Die diesjährige Volkszählung. Müssen sich die Kontaktierten befragen lassen?

Spezieller Ausweis. Verschwiegenheit.

Falk Landmeyer Foto Thorsten Lemke
Falk Landmeyer (UWG-Melle)

Einer, der weiß, was es mit diesen wichtigen amtlichen Terminen auf sich hat, ist Falk Landmeyer, Mitarbeiter der UWG-Kreistagsfraktion. Er ist einer der ehrenamtlich bestellten Erhebungsbeauftragten, die Bürgerinnen und Bürger besuchen und Befragungen durchführen.

Insgesamt sind in Niedersachsen etwa 9.000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Sie mussten zuvor eine Schulung durchlaufen. Die Erhebungsbeauftragten können ihre Identität mit einem offiziellen, personalisierten Ausweis nachweisen und sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Umschlag enthält eine Info-Broschüre zur Volkszählung sowie eine Unterrichtung zu den Rechtsvorschriften.

Es besteht eine Auskunftspflicht.

Bürger haben Rechte – und Pflichten. Zu den Pflichten gehört, beim Zensus mitzumachen. Die Beantwortung der Fragen ist per Gesetz für alle ausgewählten Personen verpflichtend. Es muss zudem wahrheitsgemäß geantwortet werden. Wer „eine Auskunft nicht erteilt, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt“, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Beim Landkreis Osnabrück konnte man sich als Erhebungsbeauftragte/r bewerben. Quelle und ©: Landkreis Osnabrück (www.landkreis-osnabrueck.de).

Im Rahmen der diesjährigen Volkszählung zwischen Mitte Mai und Mitte August werden deutschlandweit gut 10 % der Einwohnerinnen und Einwohner, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, befragt. Das sind etwa 10,3 Millionen Menschen.

Ein volljähriges Haushaltsmitglied reicht.

Die Männer und Frauen, die als Erhebungsbeauftragte am Zensus mitwirken, führen die Befragung vor Ort durch und erfassen die Daten. Es reicht aus, wenn ein volljähriges Mitglied des Haushalts anwesend ist. Diese eine Person kann stellvertretend für alle anderen Haushaltsmitglieder die Auskünfte erteilen. Wenn es nicht anders geht, kann der übermittelte Termin mittels der angegebenen Telefonnummer verschoben werden.

Illustrationen zu einer Befragung von Bürgerinnen und Bürgern. Solche Illustrationen sind Teil der offiziellen Infos zum Zensus. Quelle und ©: www.zensus2022.de.

Kurz und kontaktarm, auch draußen vor der Tür.

Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Das heißt: Die Befragungen vor Ort sind mit etwa 5 bis 10 Minuten kurz. Da sie möglichst kontaktarm verlaufen sollen, können sie auch an bzw. vor der Haustür erledigt werden. Die Beauftragten betreten das Haus oder die Wohnung nur auf ausdrücklichen Wunsch. 

Es gibt mehrere Erklär-Videos wie dieses zur Haushaltsbefragung in mehreren Sprachen auf der Webseite  www.zensus2022.de.

Warum alle 10 Jahre eine Inventur?

Der Zensus dient zum einen dem Zweck, die amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden zu ermitteln. Ermittelt werden darüber hinaus aber z. B. auch Daten dazu, wie die Bürgerinnen und Bürger wohnen und leben.   Warum? Weil diese Daten ein umfassendes Bild der sich stetig verändernden Lebenswirklichkeit der Menschen vermitteln und darum von großer Bedeutung sind für viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.

Wie viele Kinder werden in den kommenden Jahren wo zur Schule gehen? Gibt es ausreichend Studienplätze, Plätze in Altenheimen? Wie viel und welchen Wohnraum haben und brauchen wir? Die Antworten der Bürgerinnen und Bürger auf die Zensus-Fragen sollen eine aussagekräftige Basis schaffen für zukünftige Planungen und dazu beitragen, möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands zu schaffen. Mit dem Zensus 2022 folgt Deutschland auch einer Verordnung der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen.