Anfrage zu Finanzbeziehungen Landkreis/Kommunen

Das Thema der Finanzbeziehungen zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen brennt vielen Kommunalpolitikern im Landkreis Osnabrück unter den Nägeln. Die UWG Fraktion im Landkreis Osnabrück hat sich daher dazu entschieden eine entsprechende Anfrage an unseren Landrat Dr. Michael Lübbersmann zu stellen.

Betreff: Finanzbeziehungen Landkreis/Kommunen und Umgang mit Überschüssen

Sehr geehrter Herr Dr. Lübbersmann,
zur konstituierenden Sitzung des Kreistages erreichte die Fraktionen ein Schreiben der Bürgermeisterkonferenz mit einer Gesprächsanfrage an die Verwaltung des Landkreises um über die Finanzbeziehungen ins Gespräch zu kommen. Die Ansichten, die die Bürgermeisterkonferenz schildert, werden uns Kreistagspolitikern auch vielfach von unseren Kollegen vor Ort gestellt.

Die häufigsten Fragen:

  • Warum entschuldet sich der Landkreis, während sich die Schulden der Mitgliedskommunen steigern?
  • Warum wird die Kreisumlage nicht gesenkt, obwohl die letzten Jahre permanent Überschüsse gemacht wurden?
  • Warum entlastet der Landkreis die Kommunen nicht umfangreicher bei der Schaffung von Krippen- und Kitaplätzen oder Schulsanierungen?

Die erneute erfreuliche Entwicklung des Kreishaushaltes in 2016 setzt für den Landkreis Möglichkeiten und bei den Mitgliedsgemeinden verständlicherweise Begehrlichkeiten aus. Überlegungen, die Kommunen an den enormen Überschüssen dieses Jahres partizipieren zu lassen, würden wir positiv begleiten.

Sicherlich ist die Senkung der Kreisumlage für die Kreispolitik nicht die präferierte Lösung, weil die finanzielle Sicherheit der letzten Jahre nicht gefährdet werden sollte. Allerdings hält es die UWG-Fraktion für angemessen, eine verbindliche Lösung mit den Mitgliedskommunen zu treffen, in der festgelegt wird, in welchen Umfang und auf welche Weise Überschüsse des Kreishaushaltes in die Kommunen zurückfließen können. So sichert man einerseits die Einnahmeseite des Kreises, erhält sich die Möglichkeit von Sondertilgungen und kann auf unvorhergesehene finanzielle Ereignisse auf der Ausgabenseite reagieren. Andererseits helfen wir den Kreiskommunen sich finanziell zu entlasten.

Vorschlag: Konzeptionell könnte beispielsweise eine verbindliche Vereinbarung zwischen Landkreis und Mitgliedsgemeinden getroffen werden, zu welchem prozentualen Satz die Gewinne des Kreises in die Kommunen zurückfließen. An der Entscheidung, auf welche Art die Gelder zurückfließen, könnte die Bürgermeisterkonferenz beteiligt werden. Das würde dem Anliegen der Bürgermeisterkonferenz auf mehr Mitsprache entgegen kommen.

Folgende Fragen ergeben sich daraus:

  1. Wie schätzt die Verwaltung eine Einigung über ein langfristiges Finanzabkommen mit Gemeinden zur Verwendung der Überschüsse ein?
  2. Welche Lösungsstrategien verfolgt die Verwaltung, um das durch die Bürgermeisterkonferenz angesprochenen Problem bezüglich der Finanzen zu lösen?
  3. Hält die Verwaltung eine Lösung in der Art des oben genannten Vorschlags für realistisch? Wenn nicht, welche Hindernisse gibt es?

Anfrage Finanzbeziehungen LandkreisKommunen und Umgang mit Überschüssen

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