Anfrage zu Voraussetzungen für eine IGS Dissen und Antwort durch den Landrat

Zur Diskussion um eine gebplante IGS in Dissen hat die UWG Fraktion folgende Anfrage an den Landrat gestellt:

Betreff: IGS – Dissen/Stellungnahme des Landkreises

Sehr geehrter Herr Dr. Lübbersmann,
in der Onlineausgabe der NOZ ist am 10.11.2016 unter der Überschrift „Behörde zu Dissener IGS-Antrag: Landkreis muss gehört werden“ folgendes zu lesen: „Der Landkreis müsse in dem Verfahren um eine Stellungnahme gebeten werden, […] weil er als „geborener Schulträger“ […] beteiligt werden müsse. Die Landesschulbehörde müsse seinem Votum aber nicht nachkommen.“ und im Gesetz heißt es unter anderem: „Die Schulbehörde überträgt einer kreisangehörigen Gemeinde oder Samtgemeinde auf deren Antrag die Schulträgerschaft für allgemeinbildende Schulformen, wenn die Übertragung mit der Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots zu vereinbaren ist.“

  1. Aus diesen Zitaten ergeben sich für uns folgende Fragen:Wer genau gibt für den Landkreis die Stellungnahme ab? Verwaltung, Bildungsausschuss oder Kreistag?
  2. Wird das Thema „Stellungnahme“ und „IGS-Dissen“ in den politischen Gremien diskutiert?
  3. Wie muss eine Stellungnahme seitens des Landkreises ausfallen, damit der Landkreis die Hoheit der „geborenen Schulträgerschaft“ behält?
  4. Wie schätzt die Verwaltung das Spannungsfeld zwischen einer möglichen IGS-Dissen und der in der NOZ genannten „Vereinbarkeit eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes“ ein?
  5. Ist der Alleingang der Stadt Dissen, die mit ihrer Antragstellung den Oberschulstandort Hilter gefährdet und damit offensichtlich die gesetzten Leitplanken der Schulentwicklungsplanung des „geborenen Schulträgers“ Landkreis missachtet, als Argument für eine Ablehnung des Antrags durch die Landesschulbehörde ausreichend?

2016-11-10_Anfrage IGS-Dissen

Auf unsere Fragen antwortete die Kreisverwaltung durch den Landrat wie folgt:

1. Aus diesen Zitaten ergeben sich für uns folgende Fragen:Wer genau gibt für den Landkreis die Stellungnahme ab? Verwaltung, Bildungsausschuss oder Kreistag?

Die Stellungnahme wird durch den Landrat erfolgen. Der Landrat wird sich bei seiner Stellungnahme an den Beschlüssen des Kreistages orientieren.

2. Wird das Thema „Stellungnahme“ und „IGS-Dissen“ in den politischen Gremien diskutiert?

Die politischen Gremien werden im Zuge der weiteren Schulentwicklungsplanung für die Regieon Süd eingebunden.

3. Wie muss eine Stellungnahme seitens des Landkreises ausfallen, damit der Landkreis die Hoheit der „geborenen Schulträgerschaft“ behält?

Der Landkreis ist in diesem Prozess lediglich zu hören.

4. Wie schätzt die Verwaltung das Spannungsfeld zwischen einer möglichen IGS-Dissen und der in der NOZ genannten „Vereinbarkeit eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes“ ein?

Die Verwaltung hat mit der Vorlage „VO2015/701“ bereits umfassend über die Wechslwirkung der Schulstandorte im Südkreis informiert. Es wurde hierbei festgestellt, daß die Standorte in Bad Iburg, Dissen und Georgsmarienhütte die Anforderungen an eine IGS in unterschiedlicher Ausprägung erfüllen. Dies Möglichkeiten sollen in einem weiteren Prozess mit Politik, Elternräten und Schülerräten vor Ort diskutiert werden. Dieser Prozessschritt, sowie eine Betrachtung der Finanzierung sind noch nicht abschließend erfolgt. Es kann somit noch keine abschließende Beurteilung getroffen werden. Es ist grundsätzlich zu beachten, daß die durchgeführte Betrachtung mindestens eine Vierzügigkeit zugrundel legt.

5. Ist der Alleingang der Stadt Dissen, die mit ihrer Antragstellung den Oberschulstandort Hilter gefährdet und damit offensichtlich die gesetzten Leitplanken der Schulentwicklungsplanung des „geborenen Schulträgers“ Landkreis missachtet, als Argument für eine Ablehnung des Antrags durch die Landesschulbehörde ausreichend?

Der Landkreis ist von der Landesschulbehörde lediglich zu hören. D.h. es ist keine Genehmigung durch den Landkreis notwendig. Die Entscheidung liegt bei der Landesschulbehörde.