UWG frage zu MEL Kennzeichen beantwortet

Mit Schreiben vom 13.10.2017 ist die UWG Anfrage zur Nutzung von Altkennzeichen beantwortet worden. Die ausführliche Antwort des Landkreises geben wir hier ungefiltert wider.

Der Landkreis Osnabrück hat sich im Jahr 2001 entschieden, ein besonders bürgerfreundliches Kfz.-Zulassungssystem zu schaffen. Anders als üblicherweise gibt es im Osnabrücker Land nicht nur eine, zwei oder drei Kfz.Zulassungsstellen, sondern elf (im Kreishaus sowie in Bad Essen, Bersenbrück, Bohmte, Bramsche, Fürstenau, Georgsmarienhütte, Melle, Quakenbrück, Wallenhorst sowie im Stadthaus der Stadt Osnabrück). Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Osnabrück finden damit nicht nur eine Kfz.Zulassungsstelle nah an ihrem Wohnort. Sie können darüber hinaus frei wählen, welche dieser elf Zulassungsstellen sie im Einzelfall nutzen wollen – auch unabhängig von ihrem Wohnort.

Das Zulassungssystem im Landkreis Osnabrück ist darüber hinaus auch sehr gemeindefreundlich: Acht Gemeinden können ihren Bürgerinnen und Bürgern diese Dienstleistung jeweils im eigenen Rathaus anbieten. Die eine Hälfte dieser gemeindlichen Kfz.-Zulassungsstellen funktioniert nach dem Prinzip „Der Landkreis vor Ort“. Das heißt, dass die formelle Zuständigkeit beim Landkreis Osnabrück verblieben ist und vor Ort in den Rathäusern von Bad Essen, Bohmte, Fürstenau und Quakenbrück die Kfz.-Zulassung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden im Auftrage des Landkreises gegen eine pauschalierte Kostenerstattung erfolgt.

Der anderen Hälfte der gemeindlichen Zulassungsstellen wurde mit Zustimmung des Landkreises auch die formelle Zuständigkeit übertragen. In Bramsche, Georgsmarienhütte, Melle und Wallenhorst erfolgt die Zulassungstätigkeit also im eigenen Namen. Erkennbar ist die jeweilige Zuständigkeit vor allem an den unterschiedlichen amtlichen Dokumenten, Plaketten etc. Bei den vier Kommunen mit eigener Zuständigkeit verbleiben auch die Gebühren einschließlich der sich daraus ergebenden erheblichen Überschüsse.

An sich hätte diese Aufgabenübertragung dazu geführt, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Bramsche, Georgsmarienhütte, Melle und Wallenhorst eine Zulassungsdienstleistung ausschließlich in ihrer jeweiligen Heimatgemeinde in Anspruch hätten in Anspruch nehmen können. Im Zusammenhang mit der formellen Aufgabenübertragung war es dem Landkreis Osnabrück jedoch wichtig, dass eine solche Schlechterstellung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht eintritt. Auf Initiative des Landkreises ist daher seinerzeit ein rechtlich komplexes Vertragswerk entstanden, das die völlige örtliche Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Auswahl der von ihnen in Anspruch genommenen Zulassungsleistung trotz der formellen Zuständigkeit von fünf verschiedenen Zulassungsbehörden im Kreisgebiet erhält (zusätzlich wurde die Stadt Osnabrück als sechste Zulassungsbehörde in dieses Vertragswerk einbezogen, um nicht allein im Kreisgebiet, sondern im gesamten Osnabrücker Land ein Maximum an Ortsnähe und örtlicher Flexibilität anbieten zu können).

Unserer Kenntnis nach ist diese Kombination aus elf Standorten und sechs Behörden im Zulassungswesen einmalig. Den Preis für dieses gleichermaßen bürger- wie gemeindefreundliche Modell zahlt im Wesentlichen der Landkreis. Zum einen bleibt der Koordinationsaufwand (z.B. bei der Zuordnung von zulassungsrelevanten Mitteilungen des Kraftfahrtbundesamtes und der Versicherer sowie der Posteingänge) für sämtliche Standorte bei ihm. Da es sich um ein Massengeschäft handelt (insgesamt ist jährlich eine sechsstellige Anzahl von Fällen zu erledigen), ist dieser Aufwand erheblich. Bei den einzelnen Zulassungsvorgängen muss in jedem Einzelfall sichergestellt werden, dass die örtliche Freizügigkeit bei der Wahl der Zulassungsstelle nicht zu Fehlern bei der rechtlichen Zuordnung zur richtigen Zulassungsbehörde führt.

Naturgemäß würde der Aufwand steigen, wenn neben der Steuerung und Anwendung des ohnehin schon komplexen Systems aus elf Standorten und sechs zuständigen Behörden zusätzlich auch die Berücksichtigung von bis zu vier verschiedenen Kfz.-Kennzeichen erforderlich wäre – und zwar an jedem einzelnen Zulassungsstandort, weil die Altkennzeichen nicht auf die seinerzeitigen räumlichen Geltungsbereiche beschränkt wären, sondern im ganzen Landkreis ausgewählt werden könnten. Darin liegt auch der maßgebliche Unterschied zu anderen Zulassungsbehörden, bei denen die Einführung historischer Kennzeichen nicht auf ein bereits sehr komplexes Zuständigkeits- und Standortgeflecht stößt.

Zum 1.1.2002 wurde u.a. der Stadt Melle die Aufgabe der Kfz.-Zulassung als selbst zuständige Behörde übertragen. Für den damals noch nicht gegebenen Fall der Einführung einer rechtlichen Möglichkeit zur Einführung eines eigenen Meller Kennzeichens wurde u.a. zur Absicherung der vorstehend beschriebenen bürger- und gemeindefreundlichen Strukturen vorsorglich folgende Vereinbarung in den Vertrag vom 10.10.2001 aufgenommen: „Die Stadt Melle und der Landkreis Osnabrück sind sich darüber einig, dass die Aufgabenübertragung an das Fortbestehen des einheitlichen Unterscheidungskennzeichens ‚OS“ für beide zukünftigen Zuständigkeitsbereiche geknüpft ist.“ Diese Regelung zeigt, dass für beide Vertragsparteien die Erhaltung des gemeinsamen Kennzeichens Geschäftsgrundlage für die Aufgabenübertragung war. An den Gründen für diese einvernehmliche Festlegung hat sich nichts geändert. Mit der Aufgabenübertragung hat der Landkreis der Stadt Melle (und den weiteren eigenständigen gemeindlichen Zulassungsbehörden) einen erheblichen finanziellen Vorteil verschafft und gleichzeitig auf die entsprechenden Einnahmen verzichtet. Der Überschuss für Melle dürfte sich auf ca. 200.000 € jährlich belaufen. Das Prinzip der Vertragstreue („pacta sunt servanda“) sollte auch in diesem Fall Berücksichtigung finden.

Aktuell machen 416.557 zugelassene Fahrzeuge und Anhänger mit dem Unterscheidungskennzeichen OS (313.370 Landkreis Osnabrück und 103.187 Stadt Osnabrück) den Lebens- und Wirtschaftsstandort Osnabrück auf deutschen Straßen sichtbar. Damit liegt in Niedersachsen das Osnabrücker Land nach der Region Hannover auf dem Rang 2. Selbst im Bundesvergleich haben nur die großen Metropolen deutlich höhere Zahlen. Insofern gilt es, das Potential des Kennzeichens OS zu bewahren, um das Osnabrücker Land weiterhin auf den Straßen erkennbar zu machen. Weitere Unterscheidungskennzeichen werden vielleicht einen örtlichen Effekt haben, aber überregional nicht erkannt werden. Von den 36 niedersächsischen Landkreisen haben lediglich sieben Altkennzeichen wieder eingeführt.

Nach der geltenden Rechtslage könnten lediglich die früher schon einmal existenten Kfz.-Kennzeichen aufleben, nicht jedoch neue geschaffen werden. Mit Blick auf die zahlreichen Kommunen im Landkreis Osnabrück ohne eigenes historisches Kennzeichen – also ohne Chance auf ein eigenes Kennzeichen – würde dies zu einer Schieflage führen.

Von Befürwortern wird angeführt, dass die alten Kennzeichen es erleichtern, die persönliche Identifikation mit dem Wohnort zu zeigen. Abgesehen davon, dass diese Möglichkeit dem überwiegenden Teil der Kommunen aus dem eben genannten Grund versagt bliebe, ist auch nicht ersichtlich, warum die Identifikation notwendigerweise gerade mit dem Hilfsmittel eines amtlichen Kfz.-Kennzeichens realisiert werden muss.

Wenn das eigene Kraftfahrzeug als Träger eines solchen Bekenntnisses dienen soll, ist dies auf vielfältigen anderen Wegen möglich, die – anders als im Fall der amtlichen Kennzeichen – nicht das Problem steigender Komplexität eines ohnehin schon komplexen Systems nach sich ziehen. So könnten interessierte Kommunen geeignete Gestaltungen für Kfz.-Kennzeichenträger, Kfz.-Aufkleber etc. entwickeln. Möglicherweise ist der Umstand, dass man seine Verbundenheit mit dem Heimatort auch auf andere Weise zum Ausdruck bringen kann, eine Ursache dafür, dass sich trotz intensiver Werbung lediglich einige hundert Personen in der entsprechenden Umfrage des Meller Kreisblatts für das Kennzeichen MEL ausgesprochen haben. Zum Vergleich: Der Kfz.-Bestand in Melle beläuft sich auf über 40.000. Auch die Tatsache, dass die Altkennzeichen bereits seit rund 45 Jahren nicht mehr ausgegeben wurden und vor ihrer Abschaffung auch nur 20 Jahre gegolten haben, bestärkt die Kreisverwaltung in ihrer Einschätzung, dass es vordringlichere Themen gibt.

Zu Ihren einzelnen Fragen:

1. Welche Software von welchem Anbieter wird derzeit von den Zulassungsstellen des Landkreises verwendet?
2. Warum ist diese vorhandene Software nicht geeignet zur Verwaltung weiterer Ortskennzeichen, zumal immer noch die Altbestände, z. B. an MEL-Kennzeichen, erfasst sein dürften?
3. Wie hoch wären konkret die Kosten, falls eine Softwareumstellung dennoch erforderlich sein sollte?
4. Können die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Ummeldungen bzw. die künftige Einordnung als Wunschkennzeichen diese Kosten kompensieren?
5. Welche Entwertung der „Marke Osnabrücker Land“ befürchtet der Landkreis, wenn sich tatsächlich der Bekanntheitsgrad der „Marke Melle“ durch die Wiedereinführung des MEL-Kennzeichens erhöhen sollte?

zu 1. Im Zulassungswesen im Landkreis Osnabrück wird das Programm „OKVorfahrt“ eingesetzt.

zu 2. Das Programm wäre grundsätzlich geeignet, die Altkennzeichen zu verwalten. Auf die vorstehenden Aussagen zur Komplexität des Systems wird verwiesen.

zu 3. Da aus den vorstehend beschriebenen Gründen die Kreisverwaltung keine Veranlassung sieht, an dem gegenwärtigen System Änderungen vorzunehmen, müsste die Ermittlung der erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen einschl. der sich daraus ergebenden Kosten von Seiten interessierter Kommunen erfolgen. Die Stadt Melle als eigenständige Kfz.-Zulassungsbehörde und Nutzerin des Systems dürfte hierzu in der Lage sein.

zu 4. Finanziell entsteht durch die bloße Wahl eines wieder eingeführten historischen Unterscheidungskennzeichens keine zusätzliche Gebühreneinnahme. Zusatzgebühren für ein Wunschkennzeichen können nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn zugleich auch die Buchstaben/Zahlen-Kombination im Übrigen gewählt wird. Bei einem Fahrzeugwechsel nutzen schon jetzt etliche Kunden die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen auszusuchen, so dass eine dauerhafte Einnahmesteigerung durch die Wiedereinführung der Altkennzeichen nicht zu erwarten sein dürfte.

zu 5. siehe hierzu die Vorbemerkungen

Die übrigen Kreistagsfraktionen erhalten wie üblich eine Ausfertigung dieses Schreibens zur Kenntnis.

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