103 Seiten: Anträge zum Haushalt

Viele, vor allem Vereine, haben eine finanzielle Unterstützung durch den Landkreis beantragt. Die meisten Summen bewegen sich im 5-stelligen Bereich, aber es ist auch ein gut 4,7-Millionen-Antrag dabei.

Hintereinander gehängt machen die bislang eingegangenen Anträge ein 103 Seiten langes Dokument aus. Bevor der Haushalt 2023 im März im Kreistag verabschiedet wird, werden sich zahlreiche Ausschüsse mit diesen Anträgen befassen. Darunter auch Ausschüsse, in denen für die UWG-Fraktion Sebastian Gottlöber, Matthias Pietsch und Detert Brummer-Bange vertreten sind.

Zu den Antragstellern gehört auch der Verein Wunderbunt, der „Zuwendungen für Beratungs- und Vernetzungsangebote für Familien mit beeinträchtigten Kindern/Jugendlichen“ beantragt hat. Quelle und © Flyer: www.wunderbunt-durchs-leben.de/_files/ugd/717cea_934587dcb2864c61a620164a0ce8927f.pdf

Alle Anträge betreffen freiwillige Aufgaben des Landkreises.

Alle Anträge, die zum Haushalt 2023 gestellt wurden, betreffen freiwillige Aufgaben des Landkreises Osnabrück. Das heißt: Es handelt sich um Aufgaben, bei denen der Landkreis selbst entscheiden kann, ob und wie sie erfüllen wird. Den Anträgen kann, muss aber nicht zugestimmt werden.

Bei den Anträgen geht es vielfach um soziale Belange, und sie zeigen auch, wie viel Vereins-Engagement es im Landkreis gibt. Beantragt werden z. B. Mittel für den „Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich“, für die Stillberatung, zur Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlicher, für die die Beratung und Begleitung geflüchteter Frauen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt oder für die Schwangerschaftskonfliktberatung.

„Stopp Gewalt gegen Frauen!“: Im November 2022 setzte auch der Landkreis mit dem Hissen einer Fahne ein Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Quelle und ©: www.landkreis-osnabrueck.de/presse/pressestelle/pressemeldungen/60582-landkreis-osnabrueck-setzt-zeichen-gegen-haeusliche

Gut 4,75 Millionen fürs Christliche Krankenhaus Quakenbrück?

Die mit gut 4,75 Mio. € höchste Summe wird von „Externe Christliches Krankenhaus Quakenbrück“ beantragt für „Baumaßnahmen der Neuordnung des Pflegebereichs“. Viel Geld, nämlich 860.000 €, beantragt auch die „Externe Berufsvereinigung der Kindertagespflege (BvK) e. V.“ als „Energie- und Heizkostenzuschuss“.

Die Kreisverwaltung gibt zu allen Anträgen eine Empfehlung ab. Aus Sicht der Kreisverwaltung kann eine Förderung bei diesen beiden Anträgen nicht befürwortet werden. Ob der Verwaltungsempfehlung gefolgt wird oder nicht, darüber entscheidet letztendlich der Kreistag.

Die Finanzlage des Landkreises ist kritisch: Am 19. Dezember wurde der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2023 in die Kreistagssitzung eingebracht. Quelle und ©: Landkreis Osnabrück.

„Äußerst kritische Finanzlage des Landkreises“.

Als UWG wie auch als Gruppe SPD/UWG befassen wir uns intensiv mit dem Haushaltsentwurf, der auch eine Erhöhung der von allen Kommunen des Landkreises zu entrichtenden Kreisumlage um 3 Punkte umfasst. Verabschiedet werden soll der Haushalt in der Kreistagssitzung am 20. März. Mehr von uns zum Haushalt in einem der nächsten Berichte.

Wie im Januar 2022 wird sich die Kreistagsgruppe SPD/UWG auch in diesem Jahr treffen, um die anstehenden Haushaltsfragen zu beraten. Quelle und ©: UWG

Der Landkreis beschreibt die Finanzlage des Landkreises u.a. wie folgt: „Im Entwurf weist der Haushalt 2023 ein Defizit von 9,7 Mio. € aus. Berücksichtigt in diesem Wert sind bereits eine umfassende Konsolidierung im Umfang von rund 7,5 Mio. € sowie eine Wiedereinführung des bis zum Jahr 2018 geltenden Kreisumlagehebesatzes von 47 Punkten. Die im Haushaltskonsolidierungskonzept beschriebenen Mindest-Zielvorgaben für das Jahr 2023 wurden mit diesem Entwurf was den Ergebnishaushalt angeht weit ausgereizt und in Bezug auf den Anstieg der Verschuldung (+ 26,7 Mio. €) gerissen. Auch die Verschuldung wird deutlich weiter ansteigen und droht im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung die im Haushaltskonsolidierungskonzept gesetzte absolute Obergrenze von 140 Mio. € zu reißen.“

Die Anträge werden mehrere Instanzen durchlaufen, beginnend z. B. mit dem Ausschusses für Soziales, Senioren und Gleichstellung, in dem Sebastian Gottlöber für die UWG vertreten ist. Quelle und ©:

„Äußerst bewusstes Abwägen bei den Anträgen“.

Die Verwaltung beschließt ihre Einleitung zu den Anträgen mit den Worten, angesichts der kritischen Finanzlage sei „bei der Entscheidung eine äußerst bewusste Abwägung zwischen der Priorität des jeweiligen Antrages auf der einen Seite und der bereits äußerst eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises Osnabrück auf der anderen Seite vorzunehmen, um auch künftig zumindest noch ein gewisses Maß an Handlungsspielräumen zu erhalten.“

Die Anträge werden bis zur Kreistagssitzung am 20. März noch einige Instanzen durchlaufen. Und so bleibt abzuwarten, inwieweit den Empfehlungen der Verwaltung gefolgt wird oder nicht.