Geld vom Bund für Sirenen fordern, Katastrophengefahr Überschwemmungen, Starkregen-Pflichten von Hausbesitzern: Infos dazu in diesem Bericht der UWG-Kreistagsfraktion.

8 Mio. € für Sirenen in den Kommunen des Landkreises.
Bürgerinnen und Bürger per Sirenen vor Gefahren zu warnen, geht ins Geld. Konkret: Für den Ausbau der Sireneninfrastruktur werden im Landkreis-Haushalt 2025 insgesamt 7 Mio. € als Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre zzgl. 1 Mio. € aus den Vorjahren (insgesamt 8 Mio. €) zur Verfügung gestellt. Die Landrätin wird mit den Kommunen eine Vereinbarung abzuschließen, die eine Kostenverteilung von 75% (Landkreis) zu 25% (Kommunen) vorsieht. Besteht eine Chance, dass Landkreis und Kommunen eine finanzielle Unterstützung erfahren?
UWG-Forderung: Unsere Bundestagsabgeordneten sollen sich für Gelder vom Bund für den Sirenenschutz einsetzen.
Für die UWG forderte Detert Brummer-Bange (UWG) die Kreistagsmitglieder auf, sich bei den Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis dafür ins Zeug zu legen, dass Gelder vom Bund für die Sirenen zur Verfügung gestellt werden. Schließlich, so der Vorsitzende des Kreistagsausschusses für Feuerschutz, Integration und Ordnung, sei die Schuldenbremse nicht nur für Verteidigungsausgaben gelockert worden, sondern auch für andere Aufgaben, darunter der Zivil- und Bevölkerungsschutz.

„Ich konnte im Kreistag leider nicht feststellen“, so Brummer-Bange, „dass bei der Partei, die wohl den nächsten Kanzler stellen wird, Interesse an meiner Anregung bestand. Weil es bei uns um einen Landkreis geht, dem eine grüne Landrätin vorsteht?“. Zu den Katastrophenfällen, bei denen der Sirenenalarm eine wichtige Rolle spielen kann, gehören auch Überflutungen bei extremen Starkregen-Ereignissen. Vorsorgemaßnahmen sind da ein Thema im Landkreis, aber auch Hausbesitzer haben Pflichten – und sollen in einigen Kommunen eine Beratung in Anspruch nehmen können.

Ein trockenes Frühjahr, aber Starkregen bleibt eine Gefahr. Welche Pflichten haben Hausbesitzer?
Die zunehmende Erderwärmung befördert extreme Wetterereignisse wie Dürre und Starkregen. Unter heftigen Überschwemmungen litt gerade erst die spanische Insel Lanzerote. Hier war es in den ersten Monaten des Jahres zu trocken, aber die Gefahr Starkregen darf nicht aus dem Blick geraten.

Kommunen stehen in der Pflicht, vorzusorgen und bereitzustellen, was zur Bewältigung der Folgen von Starkregen erforderlich ist. In der Pflicht stehen aber auch Hausbesitzer und -besitzerinnen, denn Eigentum verpflichtet zur Eigenvorsorge, sei es durch technische Schutzmaßnahmen oder den Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Wer frühzeitig handelt, kann Schäden reduzieren und Risiken minimieren.

Beratung für Hausbesitzer, weil die zur Selbstvorsorge verpflichtet sind.
Der Landkreis Osnabrück hat eine Schulung zur Starkregen-Vorsorge durchgeführt. Geschult wurden kommunale Mitarbeitende sowie Ehrenamtliche, um Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zu möglichen Risiken und Schutzmaßnahmen auf ihren Grundstücken zu beraten. Insgesamt nahmen sieben Kommunen sowie ein Unterhaltungsverband an der Schulung teil.
Die ausgebildeten Beraterinnen und Berater stehen in den beteiligten Kommunen bereit, um Hausbesitzende über individuelle Schwachstellen auf ihrem Grundstück aufzuklären. Die konkrete Ausgestaltung des Beratungsangebotes liegt bei der Kommune.
Quelle:
1 www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Sirenen/sirenen_node.html