Seien Sie live dabei! Am 11. Juli, ab 15 Uhr

Bequem von überall her: Erstmals können Interessierte am 11. Juli ab 15 Uhr eine Kreistags-Sitzung live verfolgen, ohne zum Tagungsort fahren zu müssen. Was die Bürgerinnen und Bürger erwartet? Dazu das UWG-Kreistagsmitglied Sebastian Gottlöber. Der Link zum Livestream: www.youtube.com/user/lkosnabrueck

Sebastian Gottlöber (im Vordergrund links): Anders als bei dieser Kreistags-Sitzung erlaubt es die Corona-Lage, dass die Sitzung am 11. Juli wieder am angestammten Ort im Kreishaus stattfinden kann.

„Gekappte Gaslieferungen, massiv steigende Energiepreise: Wird der Landkreis vor diesem Hintergrund zügig auf geeigneten kreiseigenen Gebäuden, darunter 18 Schulen, Solar-Anlagen installieren sowie die großen kreiseigenen Parkflächen mit Solar-Paneelen überdachen? Dazu liegt ein Antrag der Gruppe SPD/UWG vor (mehr dazu hier). Wie wird der Kreistag am 11. Juli entscheiden? Verfolgen Sie dieses Thema – und viele andere mehr – live!

Zu sehen sein werden nur der Bereich Redner-Pult (ganz links) sowie ein Teil des Podiums. Quelle und ©: Landkreis Osnabrück.

Nur während der laufenden Sitzung. Was wird übertragen?

Unser UWG-Kreistagsteam hat sich gemeinsam mit der SPD per Antrag für den Livestream engagiert. Es gab jedoch so einige Vorbehalte, die zu Einschränkungen führten (dazu später mehr). Hier zunächst: Wie wird die Übertragung am 11. Juli ablaufen und was darf nicht sein?

  • Mitschneiden dürfen Bürgerinnen und Bürger den Livestream nicht.
  • Verfolgt werden kann der Livestream nur in der Zeit, in der die Sitzung stattfindet. 
  • Die Runde der Kreistagsmitglieder wird nicht zu sehen sein. Erfasst werden darf von der Kamera nur ein Teil des Podiums einschließlich des Rednerpults.
Nicht zu sehen sein werden die in diesem Großen Sitzungssaal versammelten Mitglieder des Kreistags. ©: rm

Was die Kreistagsmitglieder angeht, hat jeder und jede für sich entschieden und kann das auch noch während der Sitzung tun, ob sein/ihr Redebeitrag übertragen wird oder nicht. Wenn nicht, erscheint der Hinweis Unterbrechung.

Einwohner-Fragestunde: Fragende werden nicht gezeigt.

Durch die festgelegte Kameraperspektive ist sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort die Kreistagssitzung verfolgen, nicht im Livestream gezeigt werden. Zu sehen sein werden sie auch nicht, wenn sie sich zum Tagesordnungspunkt ,Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern‘ zu Wort melden. Dann erscheint der Unterbrechungshinweis.

Wenn ein Kreistagsmitglied es so will, wird er oder sie beim Redebeitrag am Rednerpult nicht zu sehen sein. Satt dessen: So ein Unterbrechungshinweis. Quelle und ©: Landkreis Osnabrück.

Was gefragt wird, erfahren die Livestream-Zuschauer später – wenn der Livestream wieder eingeschaltet wird. Der Kreistagsvorsitzende fasst dann die gestellte Frage zusammen, bevor die Landrätin antwortet. Wer von auswärts zuschaut, kann keine Fragen stellen.

Nur während der Sitzung: Das schließt viele aus.

Es war der CDU-Fraktionsvorsitzende Johannes Koop, dem es ein Anliegen war sicherzustellen, dass bei der Übertragung die Zuschauenden darauf hingewiesen werden, dass ein Mitschnitt des Livestreams nicht erlaubt ist.

Zu verfolgen nur in Echtzeit – während der laufenden Sitzung. Sich die Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt anschauen, das geht nicht. Quelle und © Ankündigung: www.landkreis-osnabrueck.de/presse/pressestelle/pressemeldungen/58384-kreistagssitzung-wird-erstmalig-livestream-uebertragen

Kein Mitschnitt des Livestreams: Dadurch soll sichergestellt werden, dass er gleich nach der Sitzung aus der Öffentlichkeit verschwunden sein wird. Der Landkreis bewahrt ihn zwar eine Zeitlang auf, aber Bürgerinnen und Bürger haben nach dem Ende der Sitzung keinen Zugriff mehr darauf.

Wer zur Live-Sendezeit keine Zeit hat – und das werden viele sein: Warum soll den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Möglichkeit geboten werden, den Livestream auch nach dem Ende der Sitzung anzuschauen? Es geht auch anders, zeigen andere Landkreise.

Alle Livestreams für den Zeitraum März 2021 bis Juni 2022 stehen auf der Webseite des Landkreises Barnim zur Verfügung. Quelle und ©: www.barnim.de/de/livestream-kreistag.html

In anderen Landkreisen mehr Offenheit.

Über die Webseite des Landkreises Barnim können z. B. Livestreams von 6 Kreistagssitzungen angesehenen werden. Dieser Landkreis im Bundesland Brandenburg ist mit 185.000 Einwohnern sehr viel kleiner als der Landkreis Osnabrück (knapp 360.000 Einwohner). Ein weiteres Beispiel: Der Landkreis Nordwestmecklenburg (158.000 Einwohner). Die dortige Kreistagssitzung vom 5. Mai ist bei YouTube weiterhin abrufbar. 

Auch fast 2 Monate nach der Sitzung (Screenshot vom 4. Juli) noch per YouTube abrufbar: Der Livestream der Kreistagssitzung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 5. Mai 2022. Am Rednerpult: CDU-Landrat Tino Schomann. Quelle: www.youtube.com/watch?v=x5zKj28mmbU

Transparenz. Bürgernähe. Teilhabe für alle.

Derzeit ist der Livestream noch ein auf zwei, drei Sitzungen beschränktes Pilotprojekt. Seine Zukunft hängt auch von der Zahl der Zuschauenden ab. Dazu heißt es in den Verfahrenshinweisen des Landkreises: „Innerhalb des Streaming-Tools ist einsehbar, wie viele Personen sich zu welchem Zeitpunkt den Livestream ansehen, sodass dies als Grundlage für eine spätere Bewertung der Frage nach der Fortsetzung dienen kann.“

Wahlberechtigt, vielfach politikinteressiert, aber in der Mobilität eingeschränkt: Dazu gehören z. B. ältere Menschen. 70+ – diese Altersgruppe steigt stetig an. © rm

Aus unserer Sicht ist die Einrichtung eines Livetreams ein Gewinn in Sachen Bürgernähe und Transparenz. In der Demokratie ist Politik eine öffentliche Angelegenheit. Nicht nach Osnabrück fahren zu müssen, ermöglicht z.B. auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Teilhabe am politischen Geschehen im Landkreis.

Würde der Livestream auch nach dem Ende der Sitzung noch zur Verfügung stehen, würden sicherlich noch mehr Zuschauende erreicht. Ich wünsche mir jetzt erst einmal ein reges Interesse an der Livestream-Premiere am 11. Juli und bin gespannt auf die Reaktionen aus dem Kreis der zuschauenden Bürgerinnen und Bürger.“