Wie der Landkreis am 16. März mitteilte, wird die Kreistagssitzung am 20. März doch per Livestream übertragen. Der Kreistag soll in dieser Sitzung am 20. den Beschluss fassen, dass das Pilotprojekt „Livestream von Kreistagssitzungen“ im Jahr 2023 fortgesetzt wird, und zwar unter den bisherigen Bedingungen.
Beginn am 20 März: 15 Minuten später als üblich.
Aus organisatorischen Gründen startet die Livestream-Übertragung am 20. März rund 15 Minuten später als üblich, um circa 15.15 Uhr. Der Link zum Livestream:
www.youtube.com/user/lkosnabrueck. Die Tagesordnung mitsamt der Vorlagen steht online unter https://kis.lkos.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1129
Aus UWG-Sicht: Leider weiterhin diverse Einschränkungen.
Wie in der Verwaltungsvorlage zu lesen ist, hat die erste Evaluation der Pilotsitzungen im Zuge einer interfraktionellen Arbeitsgruppe ergeben, „dass unter Berücksichtigung der Zuschauerzahlen derzeit mehrheitlich noch keine abschließende Bewertung des Erfolgs oder Misserfolgs des Livestreams erfolgen kann.“ Die Pilotsitzungen fanden im Juli, Oktober und Dezember 2022 statt.
2021 hatte die Kreistagsgruppe SPD/UWG einen Antrag gestellt, Sitzungen per Livestream zu übertragen. An einer Kreistagssitzung teilnehmen, ohne vor Ort sein zu müssen, das ist nach unserem UWG-Verständnis nicht weniger als die moderne Variante des Gebots, dass Politik in der Demokratie eine öffentliche Angelegenheit ist.
Nur in Echtzeit – das schließt viele aus. In anderen Landkreisen geht es auch anders.
Bedauerlich ist aus unserer UWG-Sicht, dass der Livestream weiterhin mit so einigen Einschränkungen behaftet ist. Dazu gehört die Einschränkung, dass er nur während der Sitzungszeit verfolgt werden kann:
- Eine ständige Abrufbarkeit des Livestreams (als Service on Demand), z. B. auf der Homepage des Landkreises, ist weiterhin nicht vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger können den Livestream also nur in der Zeit verfolgen, in der die Sitzung stattfindet. Aber wer hat schon an einem Wochentag um 15 Uhr Zeit? Wir als UWG sind davon überzeugt, dass der Livestream deutlich mehr Menschen erreichen würde, wenn er auch nach der Sitzung zur Verfügung stünde. In einigen anderen Landkreisen ist dem so. Warum nicht hier?
- Ein Mitschnitt des Livestreams ist nicht erlaubt.
- Erlaubt ist auch nur eine starre Kameraposition: Das Kamerabild zeigt nur das Rednerpult und das Podium mit der bzw. dem Vorsitzenden sowie dem Verwaltungsvorstand.