Und wann überdacht der Landkreis?

Eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute ist: Das Solardachkataster des Landkreises wurde um eine Funktion erweitert, mit der Solar-Carports über Parkplätzen geplant werden können (www.solardachkataster-lkos.de ). Die schlechte Nachricht: Parkplatz-PV bei kreiseigenen Flächen beantragte die Gruppe SPD/UWG bereits im April 2022. Diese Initiative wurde ausgebremst – und so ging in Sachen Parkplatz-PV bislang nichts voran.

SPD/UWG-Antrag vom 27. April 2022: Das Parkplatzgelände rund um das Kreishaus zeitnah mit einer PV-Überdachung zu versehen und prüfen, welche kreiseigenen Gebäude und Parkplätze ebenfalls für Photovoltaik genutzt werden könnten.

Es sprechen viele gute Gründe für Parkplatz-PV. Was das Solarkataster bietet.

So bedauerlich ist es, dass der Landkreis Osnabrück bei Parkplatz-Photovoltaik nicht mit gutem Beispiel voranging, so wichtig ist und bleibt es, dieses PV-Potential verstärkt zu heben. Dafür wirbt der Landkreis in seiner Pressemitteilung mit den Worten: „Große Parkplätze von Einkaufszentren oder Gewerbebetrieben bieten viel Potenzial für solare Stromerzeugung und es kommt zu Synergieeffekten: PV-Module über den ohnehin benötigten Parkflächen erzeugen Strom für die Eigennutzung, die Netzeinspeisung oder eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, sie bieten aber auch Schatten und Schutz vor Witterungseinflüssen.

Mit der neuen Funktion im Solardachkataster ( www.solardachkataster-lkos.de) lassen sich mit einem digitalen Zeichnungstool Module über der Parkfläche installieren und ein integrierter Rechner ermittelt die erzeugte Energie, die anfallenden Kosten und bis zu einem gewissen Grad auch die Erlöse.“

Statt denTurbo in Sachen Photovoltaik auf landkreiseigenen Gebäuden und Flächen zu starten, bremste das Bündnis Grüne, CDU sowie FDP/CDW im Juli letzen Jahres eine zügige Solar-Offensive aus.

Details zur neuen Funktion des Solardachkatasters.

Mit der neuen Funktion im Solardachkataster lassen sich, so der Landkreis, „Solar-Carports bis zu einer Leistung von 100 kWp zeichnen. Oftmals kann über Parkflächen auch mehr Energie als 100kWp erzeugt werden, aber da Anlagen mit einer höheren Leistung als 100kWp keine feste Einspeisevergütung für den eingespeisten Solarstrom erhalten, sondern den Strom über eine Direktvermarktung zu volatilen Börsenpreisen vermarkten müssen, kann der integrierte Rechner des Solardachkatasters keine feste Vergütung prognostizieren. Es ist aber trotzdem möglich, im Solardachkataster eine Modulbelegung manuell über 100kWp hinaus zu planen. Auch wenn der Wirtschaftlichkeitsrechner dann keine konkreten Erlöse mehr kalkulieren kann, können immerhin die Investitionskosten für größere Anlagen abgeschätzt werden.“