3.200 Waffenbesitzer, 1.445 Besitzer kleiner Waffenscheine, 64 Schießstätten: Das sind die Zahlen für die sechs selbständigen Kommunen des Landkreises (die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück, Bramsche, Wallenhorst, Georgsmarienhütte und Melle). Die Zuständigkeit für das Waffenrecht lag bislang bei dieses Kommunen. Das wird sich ändern. Mit dem 1. Januar 2024 geht die Zuständigkeit auf den Landkreis Osnabrück über. Die Voraussetzungen dafür wurden am 26. Juni vom Kreistag geschaffen.
Worum geht es? Dazu Detert Brummer-Bange (UWG), der Vorsitzende des Kreistagsausschusses für Feuerschutz, Integration und Ordnung. „Dass zukünftig allein der Landkreis für das Waffenrecht zuständig sein wird, ist die Folge einer entsprechenden Entscheidung des Landes Niedersachsen. Das Waffenrecht regelt u. a. Fragen des Erwerbs und des Besitzes einer Waffe, des Führens einer Waffe, des Schießens, der Aufbewahrung von Waffen sowie der Herstellung von Waffen und Fragen des Handels mit Waffen.“
Beim Waffenrecht geht es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit.
„Wie z. B. verhindern, dass Waffen in die falschen Hände geraten? Wie extremistische Personen entwaffnen? Da stehen Waffenbehörden vor größten Herausforderungen, die von kleineren Verwaltungen kaum mehr zu bewältigen sind, denn unser Waffenrecht ist ausgesprochen komplex. Was das Prüfen und die Begründung von waffenrechtlichen Entscheidungen angeht, wird der zu leistende Arbeitsaufwand größer und größer und es steigen auch die Anforderungen an die Kompetenz. Angesichts der Bedeutung des Waffenrechts für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, sollen in Niedersachsen nur noch Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover für das Waffenrecht zuständig sein.“
Der Übergang auf den Landkreis wird schrittweise erfolgen.
„Weil der Landkreis Osnabrück“, so Detert Brummer-Bange weiter, „mit 3.200 Waffenbesitzern, 1.445 Besitzern kleiner Waffenscheine und 64 Schießstätten landesweit mit am stärksten betroffen ist, wird der Übergang in Absprachen mit den abgebenden Kommunen schrittweise erfolgen. Insgesamt gibt es in Niedersachsen ca. 122.000 Waffenbesitzer, darunter etwa 76.000 Jägerinnen und Jäger.
Verstärkung durch zusätzliche Mitarbeiter. Mögliche Verzögerungen bei Anträgen.
„Wie Volker Trunt, Leiter des Fachdienstes Ordnung, in der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Integration und Ordnung sagte, könnte die Umstellung in zwei Blöcken zu je drei Kommunen erfolgen. Drei zusätzliche Mitarbeiter sollen für einen möglichst reibungslosen Übergang sorgen. Trotzdem sei damit zu rechnen, dass es zu zeitweisen Verzögerungen bei entsprechenden Anträgen kommen könne.“